b) Mit Eingabe vom 4. Dezember 2019 lässt sich das AFU zum Augenscheinprotokoll vernehmen. Es weist unter anderem darauf hin, dass auf dem nordwestlich angrenzenden Grundstück Nr. 008 weitere Wohnungen vorhanden seien, von denen direkt das gesamte Betriebsareal eingesehen werden könne. Immissionsorte, die derart nahe an den Lärmquellen seien, könnten wohl nur mit einer schalldämmenden Halle wirksam vor übermässigen Lärmimmissionen geschützt werden. c) Mit Eingabe vom 6. Dezember 2019 weist die Vorinstanz darauf hin, dass auch ein bereits bewilligter Betrieb die Belastungsgrenzwerte einzuhalten habe.