E. a) Das Baudepartement führte am 19. November 2019 in Anwesenheit der Verfahrensbeteiligten sowie einer Vertreterin des AFU einen Augenschein durch. Im Zeitpunkt des Augenscheins war der Werkplatz mit Baustellengittern umzäunt. Die Umzäunung trennte auch die Teilfläche 1 und 2. Eine Handvoll Arbeiter lagerte einige Gerüstteile um. Hierbei war das klingende Geräusch von aufeinanderschlagenden Metallteilen zu hören. Die beobachteten Arbeiten waren für die Beurteilung der Lärmbelastung jedoch nicht repräsentativ.