Die vorgenommene Berechnung des Mittelwerts wie auch die verwendeten Pegelkorrekturen im Gutachten R.___ AG beurteilt das AFU als korrekt. Damit die einschlägigen Planungswerte an den massgeblichen Immissionsstandorten mit Sicherheit eingehalten werden könnten, empfiehlt das AFU bauliche und technische Massnahmen. Die möglichen Lärmquellen seien gegenüber den betroffenen Nachbarn idealerweise mittels einer – mindestens teilweisen – Einhausung oder der Errichtung einer Halle abzuschirmen.