d) Mit Amtsbericht vom 26. Juli 2019 nimmt das Amt für Umwelt (AFU) zu den eingereichten Gutachten Stellung. Es beurteilt das Gutachten R.___ AG als nachvollziehbar und plausibel. Über die Zeitkorrektur würden die niedrigen, für den Gesamtpegel nicht relevanten Pegel berücksichtigt. Somit seien die Zeiten, in welchen die Lärmquellen nicht aktiv seien, berücksichtigt. Selbst wenn der Messtag vom 16. August 2018 ausser Acht gelassen werden würde, läge der mittlere Beurteilungspegel am Tag über dem Planungswert.