Das Lärmgutachten vom 4. Dezember 2018 zeige, dass die Planungswerte bei sämtlichen Messungen am Tag und bei der Hälfte der Messungen in der Nacht überschritten seien und dies obwohl alle Messungen ausserhalb der Hauptsaison und in vorherigem Einvernehmen mit der Gerüstbaufirma durchgeführt worden seien. Die Empfehlungen des Gutachters, das Personal hinsichtlich einer lärmarmen Arbeitsweise zu schulen, sei nicht praktikabel und daher auch ungeeignet. Die Rekurrentin könne sich nicht darauf berufen, dass die Lärmbelastung am 16. August 2018 aussergewöhnlich gewesen sei. Denn die Planungswerte seien durchgehend einzuhalten.