_ AG sei festgehalten, dass verschiedentliche Messungen gemacht worden seien, die keine Überschreitung der Planungswerte ergeben hätten. Diese für die Rekurrentin guten Werte seien in der Berechnung jedoch nicht berücksichtigt worden. Umgekehrt habe der Gutachter die für die Rekurrentin nachteilige Messung vom 16. August 2018 berücksichtigt. Dies obwohl an jenem Tag ein spezieller Auftrag erledigt worden sei. Solche Arbeiten würden weniger als einmal jährlich vorkommen. Weiter kritisiert die Rekurrentin, dass im Gutachten R.___ AG von einem energetischen statt von einem arithmetischen Mittelwert ausgegangen werde. Sodann seien die Pegelkorrekturen K2 und K3 zu hoch gewählt.