C. Gegen diesen Beschluss erhob die A.___ Immobilien AG durch ihren Rechtsvertreter mit Schreiben vom 25. März 2019 Rekurs beim Baudepartement. Mit Rekursergänzung vom 2. Mai 2019 werden folgende Anträge gestellt: 1. Der Bau- und Einspracheentscheid des Gemeinderates Z.___ vom 7. März 2019 sei aufzuheben; 2. Die Angelegenheit sei an den Gemeinderat Z.___ zurückzuweisen  zur Erteilung der Baubewilligung für das Baugesuch unter den Bedingungen und Auflagen gemäss den nachfolgenden Ausführungen;