Entscheid des Baudepartementes SG (Nr. 40/2020), Seite 3/23 f) Mit Beschluss vom 7. März 2019 hiess der Gemeinderat Z.___ die Einsprachen gegen das Bauvorhaben gut und verweigerte die Baubewilligung für die Erweiterung des Werkplatzes auf die Teilfläche 2. Zur Begründung führte der Gemeinderat aus, dass gemäss Lärmgutachten die Grenzwerte während den meisten Arbeitsphasen überschritten würden. Da die massgebenden Lärmwerte zum Teil deutlich überschritten würden und nach der Rechtsprechung auch die Lärmspitzen in die Beurteilung einzubeziehen seien, könne die Baubewilligung nicht erteilt werden.