Entscheid des Baudepartementes SG (Nr. 40/2020), Seite 2/23 b) Innert der Auflagefrist vom 13. bis 26. Juni 2018 erhoben die Erbengemeinschaft C.___, B.___, M.___, O.___ und N.___ öffentlichrechtliche Einsprache gegen die Erweiterung. Sie rügten, dass vom bestehenden Werkplatz bereits eine übermässige Lärmbelastung ausgehe. Eine Erweiterung dürfe nur bewilligt werden, wenn die durch die Arbeiten (Ab- und Aufladen von Gerüstteilen) erzeugten Lärmimmissionen die Planungswerte nicht überschritten.