BDE 2020 Nr. 40 Art. 11 und Art. 25 Abs. 1 USG, Art. 7 Abs. 1 LSV: Die geplante Erweiterung des Werkplatzes eines Gerüstbaubetriebs hat die Planungswerte für Industrie- und Gewerbelärm nach Anhang 6 der LSV einzuhalten. Das von der Gemeinde in Auftrag gegebene Lärmgutachten ist nicht willkürlich; weder in Bezug auf die Auswahl der Messdaten, die Mittelwertberechnung noch auf die verwendeten Pegelkorrekturen (Erw. 7). Gemäss dem Lärmgutachten überschreitet der bestehende Betrieb die Planungswerte am Tag um 4,5 dB(A) und in der Nacht um 0,5 dB(A). Mit der geplanten Erweiterung würde der Werkplatz noch näher an die ohnehin schon lärmbelasteten Anwohner heranrücken.