{"Signatur": "SG_KGN_999", "Spider": "SG_Publikationen", "Datum": "2020-05-08", "PDF": {"Datei": "SG_Publikationen/SG_KGN_999_19-2444_2020-05-08.pdf", "URL": "https://publikationen.sg.ch/rechtsprechung-departemente-detail?tx_diamjudicalsg_judicalpublicationpdf%5Bcontroller%5D=DownloadPdf&tx_diamjudicalsg_judicalpublicationpdf%5Bpublication%5D=102&type=1563347022&cHash=b71727dcd404709ba531e1c206b20905", "Checksum": "90cce1b528bdd2e742c1c0195e35ed47"}, "Scrapedate": "2024-05-27", "Num": ["19-2444"], "Kopfzeile": [{"Sprachen": ["de", "fr", "it"], "Text": "St.Gallen Sonstiges 08.05.2020 19-2444"}], "Meta": [{"Sprachen": ["de"], "Text": "St.Gallen Sonstiges "}, {"Sprachen": ["fr"], "Text": "Saint-Gall  "}, {"Sprachen": ["it"], "Text": "San Gallo  "}, {"Sprachen": ["de", "fr", "it"], "Text": "Generalsekretariat Bau- und Umweltdepartement Bau- und Umweltdepartement"}], "ScrapyJob": "446973/74/22", "Zeit UTC": "27.05.2024 04:00:22", "Checksum": "4cf5a5273d2d42e5c18ff8bca84048aa", "Chunktext": "Auszug aus dem Entscheid St.Gallen Sonstiges 08.05.2020 19-2444\n\n Entscheid des Baudepartementes SG (Nr. 40/2020), Seite 2/23\nb) Innert der Auflagefrist vom 13. bis 26. Juni 2018 erhoben die\nErbengemeinschaft C.___, B.___, M.___, O.___ und N.___ öffentlichrechtliche Einsprache gegen die Erweiterung. Sie rügten, dass vom\nbestehenden Werkplatz bereits eine übermässige Lärmbelastung ausgehe. Eine Erweiterung dürfe nur bewilligt werden, wenn die durch die\nArbeiten (Ab- und Aufladen von Gerüstteilen) erzeugten Lärmimmissionen die Planungswerte nicht überschritten.\n\nc) Mit Schreiben vom 6. Juli 2018 nahm die A.___ Immobilien AG,\nvertreten durch lic.iur. Urs Pfister, Rechtsanwalt, St.Gallen, zu den\nEinsprachen Stellung und konkretisierte das Baugesuch dahingehend,\ndass die geplante Werkplatzerweiterung nur die Teilfläche 2 umfasse.\nDas Baugesuch für die Teilfläche 3 wurde dagegen zurückgezogen.\n\nd) Am 4. Dezember 2018 erstellte die R.___ AG im Auftrag der Gemeinde Z.___ einen Lärmschutznachweis für Industrie- und Gewerbelärm (nachfolgend Gutachten R.___ AG). Grundlage für die Beurteilung bildete der bestehende, im Jahr 2015 bewilligte Betrieb. Gemäss\ndem Gutachten R.___ AG würden die Gerüstteile per Kleinlastwagen\nmit Anhängern an- und ausgeliefert werden. Nach der Anlieferung von\nder Baustelle würden die Teile sortiert und für den nächsten Gebrauch\nzur Auslieferung vorbereitet. Normalerweise würden die Arbeiten morgens um 6.45 Uhr beginnen. Nach dem Beladen der Transporter seien\ndie Arbeiten beendet oder es würden Vorbereitungen getätigt. Vor\ndem Mittag und nach dem Mittag sowie gegen Abend würden sich die\nAbläufe wiederholen. Gemäss dem Arbeitszeitenkalender der A.___\nGerüstbau AG werde an 242 Tagen im Jahr gearbeitet. Da es sich um\neine neue ortsfeste Anlage handle, seien die Planungswerte einzuhalten. Ausgehend von der Empfindlichkeitsstufe III seien für Arbeiten\nzwischen 6.45 und 7 Uhr die nächtlichen Planungswert von 50 dB(A)\nund ab 7 Uhr die Planungswerte für den Tag von 60 dB(A) massgebend. Da es sich um eine einzigartige Lärmquelle ohne Vergleichswerte handle, seien vor Ort Messungen durchgeführt worden. Dabei\nseien insbesondere das Bereitstellen der Gerüste und deren Einzelkomponenten, das Auf- und Abladen und das Hin- und Herfahren mit\nGabelstapler die Hauptgeräusche. Für das Lärmgutachten verwendeten die Gutachter insgesamt sechs Messungen aus den Monaten Juli,\nAugust und November 2018. Gestützt auf die sechs Messungen kam\ndas Gutachten R.___ AG zum Schluss, dass die Planungswerte bei\neinem mittleren Beurteilungspegel von 64,5 dB(A) [Tag] bzw. 50,5\ndB(A) [Nacht] überschritten seien. Die Lärmemissionen seien jedoch\nnicht ein primäres Problem des Gerüstlagers und Umschlagplatzes,\nsondern ein individuelles Personalproblem. Sofern mittels einer Personalschulung keine entscheidenden Verbesserungen erreicht werden könnten, empfehle sich der Bau einer Halle.\n\ne) Der Gemeinderat stellte den Beteiligten das Lärmgutachten vom\n4. Dezember 2018 zur Stellungnahme zu. Die Stellungnahmen der Beteiligten datieren vom 26. Dezember 2018, 30. Dezember 2018,\n15. Januar 2019, 18. Januar 2019 und 21. Januar 2019.\n\nEntscheid des Baudepartementes SG (Nr. 40/2020), Seite 3/23\nf) Mit Beschluss vom 7. März 2019 hiess der Gemeinderat Z.___\ndie Einsprachen gegen das Bauvorhaben gut und verweigerte die\nBaubewilligung für die Erweiterung des Werkplatzes auf die Teilfläche 2. Zur Begründung führte der Gemeinderat aus, dass gemäss\nLärmgutachten die Grenzwerte während den meisten Arbeitsphasen\nüberschritten würden. Da die massgebenden Lärmwerte zum Teil\ndeutlich überschritten würden und nach der Rechtsprechung auch die\nLärmspitzen in die Beurteilung einzubeziehen seien, könne die Baubewilligung nicht erteilt werden.\n\nC.\nGegen diesen Beschluss erhob die A.___ Immobilien AG durch ihren\nRechtsvertreter mit Schreiben vom 25. März 2019 Rekurs beim Baudepartement. Mit Rekursergänzung vom 2. Mai 2019 werden folgende\nAnträge gestellt:\n\n1. Der Bau- und Einspracheentscheid des Gemeinderates Z.___ vom 7. März 2019 sei aufzuheben;\n\n2. Die Angelegenheit sei an den Gemeinderat Z.___ zurückzuweisen\n zur Erteilung der Baubewilligung für das Baugesuch unter den Bedingungen und Auflagen gemäss den nachfolgenden Ausführungen;\n\n zur Abweisung der öffentlich-rechtlichen Einsprachen der Rekursgegner 1 – 5.\n\n3. Unter Kosten- und Entschädigungsfolgen.\n\n"}