{"Signatur": "SG_KGN_999", "Spider": "SG_Publikationen", "Datum": "2020-05-08", "PDF": {"Datei": "SG_Publikationen/SG_KGN_999_19-2444_2020-05-08.pdf", "URL": "https://publikationen.sg.ch/rechtsprechung-departemente-detail?tx_diamjudicalsg_judicalpublicationpdf%5Bcontroller%5D=DownloadPdf&tx_diamjudicalsg_judicalpublicationpdf%5Bpublication%5D=102&type=1563347022&cHash=b71727dcd404709ba531e1c206b20905", "Checksum": "90cce1b528bdd2e742c1c0195e35ed47"}, "Scrapedate": "2024-05-27", "Num": ["19-2444"], "Kopfzeile": [{"Sprachen": ["de", "fr", "it"], "Text": "St.Gallen Sonstiges 08.05.2020 19-2444"}], "Meta": [{"Sprachen": ["de"], "Text": "St.Gallen Sonstiges "}, {"Sprachen": ["fr"], "Text": "Saint-Gall  "}, {"Sprachen": ["it"], "Text": "San Gallo  "}, {"Sprachen": ["de", "fr", "it"], "Text": "Generalsekretariat Bau- und Umweltdepartement Bau- und Umweltdepartement"}], "ScrapyJob": "446973/74/22", "Zeit UTC": "27.05.2024 04:00:22", "Checksum": "4cf5a5273d2d42e5c18ff8bca84048aa", "Chunktext": "Auszug aus dem Entscheid St.Gallen Sonstiges 08.05.2020 19-2444\n\nPublikationsplattform\nKanton St.Gallen und St.Galler Gemeinden\n\nFall-Nr.: 19-2444\nStelle: Generalsekretariat Bau- und Umweltdepartement\nInstanz: Bau- und Umweltdepartement\nPublikationsdatum: 12.06.2020\nEntscheiddatum: 08.05.2020\n\nBDE 2020 Nr. 40\nArt. 11 und Art. 25 Abs. 1 USG, Art. 7 Abs. 1 LSV: Die geplante Erweiterung\ndes Werkplatzes eines Gerüstbaubetriebs hat die Planungswerte für\nIndustrie- und Gewerbelärm nach Anhang 6 der LSV einzuhalten. Das von\nder Gemeinde in Auftrag gegebene Lärmgutachten ist nicht willkürlich;\nweder in Bezug auf die Auswahl der Messdaten, die Mittelwertberechnung\nnoch auf die verwendeten Pegelkorrekturen (Erw. 7). Gemäss dem\nLärmgutachten überschreitet der bestehende Betrieb die Planungswerte am\nTag um 4,5 dB(A) und in der Nacht um 0,5 dB(A). Mit der geplanten\nErweiterung würde der Werkplatz noch näher an die ohnehin schon\nlärmbelasteten Anwohner heranrücken. Die zu erwartenden Immissionen\nwären entsprechend noch grösser. Damit stehen Art. 25 Abs. 1 USG und Art.\n7 Abs. 1 LSV der Erteilung der Baubewilligung entgegen (Erw. 8). Auf die\nAnordnung der vom Gutachter vorgeschlagenen Personalschulung\nhinsichtlich lärmarmer Arbeitsweise hat die Vorinstanz zu Recht verzichtet\n(Erw. 11). Wie sich im Rahmen des vom AFU erstellten Amtsberichts gezeigt\nhat, sind vielmehr bauliche Massnahmen wie Lärmschutzwände oder gar\neine Betriebshalle notwendig. Hierbei handelt es sich nicht um\nuntergeordnete Nebenpunkte, welche mit Hilfe einer Auflage geregelt\nwerden können (Erw. 12). // (Dieser Entscheid wurde mit VerwGE B 2020/94\nvom 17. Februar 2021 teilweise aufgehoben.)\n\nBDE 2020 Nr. 40 finden Sie im angehängten PDF-Dokument\n\n© Kanton St.Gallen 2024 Seite 1/24\nKanton St.Gallen\nBaudepartement\n\n19-2444\n\nEntscheid Nr. 40/2020 vom 8. Mai 2020\n\nRekurrentin A.___ Immobilien AG\nvertreten durch lic.iur. Urs Pfister, Rechtsanwalt, Museumstrasse 35,\n9000 St.Gallen\n\ngegen\n\nVorinstanz Gemeinderat Z. (Bau- und Einspracheentscheid vom 7. März 2019)\n\nRekursgegner 1 B.___\nErbengemeinschaft C.___, bestehend aus\n D.___\n E.___\n F.___\n G.___\n H.___\n I.___\n J.___\n K.___\n L.___\nvertreten durch M.A. HSG in Law Peter Schumacher, Rechtsanwalt,\nGrossfeldstrasse 45, 7320 Sargans\n\nRekursgegner 2 M.___\n\nRekursgegner 3 N.___\n\nRekursgegner 4 O.___\n\nBetreff Baugesuch (Erweiterung Lager- und Werkplatz)\nSachverhalt\n\nA.\na) Die A.___ Immobilien AG, ist Baurechtsnehmerin am Baurechtsgrundstück Nr. 001, welches das im Eigentum der X.___ AG stehende\nGrundstück Nr. 002, Grundbuch Z.___, belastet. Das Grundstück liegt\ngemäss geltendem Zonenplan der Gemeinde Z.___ in der Industriezone. An der südlichen Grundstücksgrenze verläuft der P.___bach\nund durchschneidet anschliessend das Grundstück von Süd nach\nNord. Das Grundstück Nr. 002 befindet sich in der Ebene, wobei das\nGebiet südlich, westlich und nördlich der Grundstücksgrenze ansteigt.\nDie Topografie kann als kesselartig beschrieben werden.\n\nb) Die A.___ Immobilien AG vermietet das Grundstück an die\nA.___ Gerüstbau AG, welche auf einem Teil des Grundstücks einen\noffenen Lager- und Werkplatz (nachfolgend Werkplatz) für Gerüstteile\nbetreibt. Der Werkplatz basiert auf der Baubewilligung, welche der Gemeinderat Z.___ am 30. September 2015 der Q.___ Gerüste AG erteilt\nhat. Der bewilligte Werkplatz erstreckt sich über eine Fläche von\n1'900 m2 und befindet sich im westlichen Bereich des Grundstücks. Im\nJahr 2017 wurde die Q.___ Gerüste AG in die heutige A.___ Gerüstbau AG umbenannt.\n\nc) B.___ sind Eigentümer von Grundstück Nr. 003, welches südlich\ndes Werkplatzes an erhöhter Lage liegt und mit einem Wohnhaus\n(Vers.-Nr. 010) überbaut ist. Vom Wohnhaus besteht direkter Sichtkontakt zum Werkplatz. Ebenfalls südlich des Werkplatzes befindet\nsich das im Eigentum von N.___ stehende Grundstück Nr. 004. Es ist\nebenfalls mit einem Wohnhaus (Vers.-Nr. 011) überbaut. M.___ ist Eigentümer vom unmittelbar angrenzenden Grundstück Nr. 005, welches mit einem Wohnhaus (Vers.-Nr. 012), das südlich an das Wohnhaus von N.___ (Vers.-Nr. 011) angebaut ist, überbaut ist. Die Grundstücke Nrn. 003, 004 und 005 befinden sich im übrigen Gemeindegebiet (üG). Das Grundstück Nr. 006 befindet sich im Eigentum der Erbengemeinschaft C.___, bestehend aus D.___, E.___, F.___, G.___,\nH.___, I.___, Z.___, J.___, K.___, und L.___. Es ist der Landwirtschaftszone zugewiesen. O.___ ist Eigentümer des mit einem Wohnhaus (Vers.-Nr.013) überbauten Grundstücks Nr. 007, welches an erhöhter Lage nordwestlich von Grundstück Nr. 002 in der Wohnzone\nW2 liegt.\n\nB.\na) Mit Baugesuch vom 29. Mai 2018 beantragte die A.___ Immobilien AG bei der Gemeinde Z.___ die Baubewilligung für die Erweiterung des Werkplatzes. Im Baugesuch wurde das Grundstück Nr. 002\nin drei Teilflächen unterteilt. Die Teilfläche 1 entspricht dem bestehenden und im Jahr 2015 bewilligten Werkplatz. Die Teilfläche 2 schliesst\ndirekt an den bestehen Werkplatz an und reicht bis zum P.___bach.\nDie Teilfläche 3 liegt östlich des P.___bachs.\n\n"}