5.4.3 Daran ändert nichts, dass das Grundstück Nr. 001, das mit einem Wohnhaus überbaut ist, einem Mitglied des Verwaltungsrats der Rekurrentin gehört. Sollten die beiden Gewerbebetriebe industriell produzieren bzw. tätig sein und damit in der vorliegenden Zone zonenfremd sein, weil sie tatsächlich in eine Gewerbe-/Industriezone gehörten, wie die Rekurrentin andeutet, wären sie entweder rechtswidrig o- der nachträglich illegal geworden. Im letzteren Fall könnte geprüft werden, inwiefern sie unter die Bestandesgarantie nach Art. 109 PBG fallen, die nebst dem Bestand auch die Erneuerung der formell rechtmässig erstellen Bauten und Anlagen sichert. Im Rahmen von Art.