Entscheid des Baudepartementes SG (Nr. 72/2019), Seite 10/14 Wohnen überbaut werden. Somit entspricht die aktuelle Nutzung durchaus der aktuellen Wohn-/Gewerbezone, wobei die Überbauung der beiden letzten unbebauten Grundstücke im Plangebiet ohne gewerbliche Nutzung dem "gewerblichen Quartiercharakter" nicht entgegensteht.