5.4.2 Die Rekurrentin verlangt die Sondernutzungsvorschriften "zur Sicherung des Bestandes und der Weiterentwicklung der gewerblichen Nutzung der ansässigen Betriebe". Heute werde das Gebiet ausschliesslich "gewerblich-industriell" genutzt. Tatsächlich sind die Grundstücke im Plangebiet mit einem Wohnhaus (Parz.-Nr. 001), den Gebäuden einer Landwirtschaftsmaschinenwerkstatt (Parz.-Nr. 002) und den Gebäuden eines Muldenservice- und Transportdienstleistungsbetriebs samt Betriebswohnung (Parz.-Nr. 003) überbaut. Die beiden anderen Grundstücke Nrn. 005 und 004 sind noch unbebaut, sollen nach Wunsch der entsprechenden Grundeigentümer aber zum