5.3.2 Wohn-/Gewerbezonen nach Art. 13 Abs. 1 PBG bzw. Art. 12 BauG umfassen Gebiete, in denen neben dem Wohnen auch mässig störende Gewerbebetriebe zulässig sind. In dieser Mischzone müssen Bewohner Gewerbebauten mit einem gewissen Immissionspotenzial hinnehmen (W ALDMANN/HÄNNI, Handkommentar zum Raumplanungsgesetz, Bern 2006, N 11 zu Art. 18 RPG). Dementsprechend gilt in