005 und 004 ein Wohnbzw. Ferienhaus erstellt wird. So verlangte sie im Juni 2016, dass die beiden Grundstücke in die Gewerbe-/Industriezone umgezont würden, womit die nachgesuchte reine Wohnnutzung zonenwidrig und damit unmöglich geworden wäre. Im Mai 2017 verlangte sie eine Planungszone, weil die beiden Baugrundstücke ihrer Ansicht nach nun ausgezont werden müssten. Mit Eingabe vom 12. Januar 2019 verlangt die Rekurrentin nunmehr, dass die beiden Grundstücke mit einem Sondernutzungsplan überlagert werden, damit diese wiederum nur gewerblich genutzt werden könnten.