5.3.1 Die Politische Gemeinde Z.___ ist seit einigen Jahren daran, ihre Ortsplanung gesamthaft zu revidieren. Dabei standen für die Planungsbehörde und das AREG die aktuelle Zonierung bzw. die Beibehaltung des vorliegend betroffenen Dorfteils in der Wohn-/Gewerbezone nie zur Diskussion. Die Rekurrentin befürchtet nun Lärmklagen gegen ihren Gewerbebetrieb, weshalb sie in den letzten Jahren mit verschiedenen Mitteln zu verhindern versucht hat, dass in der näheren Nachbarschaft auf den Grundstücken Nrn. 005 und 004 ein Wohnbzw. Ferienhaus erstellt wird.