2.2 Eine Sistierung ist somit unter anderem dann begründet, wenn das Ergebnis des Verfahrens von jenem eines anderen Verfahrens abhängt oder wenn ein enger sachlicher Zusammenhang zu einem anderen Verfahren besteht. Der vorliegend zu beurteilende Rekurs betrifft den Antrag um Erlass einer Planungszone in der Politischen Gemeinde Z.___. Das Verwaltungsgericht hat vor wenigen Monaten den gleichen Antrag der Rekurrentin geprüft und abgewiesen. Das nun von der Rekurrentin genannte Verfahren betrifft einen anderen Fall in der Politischen Gemeinde St.Gallen. Dieser ist vom vorliegenden Rekurs vollkommen unabhängig.