2. Mit Eingabe vom 10. Oktober 2019 lässt die Rekurrentin die Sistierung des Rekursverfahrens beantragen. Sie bringt vor, das Verwaltungsgericht habe soeben in einem anderen Fall einer von ihrem Rechtsvertreter beantragten Planungszone dessen Beschwerde abgewiesen. Dieser Beschwerdeentscheid werde ans Bundesgericht weitergezogen. Folglich solle dieses Rekursverfahren sistiert werden, bis der Entscheid des Bundesgerichtes vorliege. 2.1 Die Sistierung bedeutet eine Abweichung vom Grundsatz einer möglichst beförderlichen Erledigung des Verfahrens und bedarf daher