Daran habe sich im Rahmen der neu zur Anpassung an das PBG gestarteten Gesamtzonenplanrevision nichts geändert. Mithin bestehe keine planerische Absicht, die mittels Planungszone gesichert werden müsste bzw. die durch die Bewilligung von zonenkonformen reinen Wohnbauten vereitelt werden könnte. Damit fehle es auch an einem Sistierungsgrund für Baugesuche, die nach dem 12. Oktober 2018 publiziert worden seien. Entscheid des Baudepartementes SG (Nr. 72/2019), Seite 4/14 E. a) Gegen diesen Beschluss erhob die A.___ AG durch ihren Vertreter am 20. März 2019 Rekurs beim Baudepartement. Mit Rekursergänzung vom 8. Mai 2019 werden folgende Anträge gestellt: