Das Baudepartement wies den Rekurs mit Entscheid vom 19. Dezember 2018 ab, trat auf das Gesuch um eine kantonale Planungszone nicht ein und leistete der aufsichtsrechtlichen Anzeige keine Folge. Das Verwaltungsgericht bestätigte am 1. Juli Entscheid des Baudepartementes SG (Nr. 72/2019), Seite 3/14 2019, dass die Baubehörde den Antrag auf Erlass einer Planungszone nicht habe materiell prüfen müssen.