c) Gegen diesen Nichteintretensentscheid erhob die A.___ AG, vertreten durch lic.iur. Urs Pfister, Rechtsanwalt, St.Gallen, am 20. Juli 2017 Rekurs beim Baudepartement. Mit Rekursergänzung vom 12. September 2017 verlangte sie zudem den Erlass einer kantonalen Planungszone und dass der Rekurs als Anzeige an die Aufsichtsbehörde entgegenzunehmen und zu behandeln bzw. der Gemeinderat Z.___ aufsichtsrechtlich anzuweisen sei, eine entsprechende Planungszone zu erlassen. Das Baudepartement wies den Rekurs mit Entscheid vom 19. Dezember 2018 ab, trat auf das Gesuch um eine kantonale Planungszone nicht ein und leistete der aufsichtsrechtlichen Anzeige keine Folge.