C. a) Am 17. Mai 2017 stellte die A.___ AG beim Gemeinderat Z.___ den Antrag, für die Grundstücke Nrn. 005 und 004 eine Planungszone zu erlassen. Zur Begründung wies sie auf das Gemeindeportrait des AREG vom 1. September 2016 und darauf hin, dass die Politische Gemeinde Z.___ ihre Bauzonen um 9,3 ha verkleinern müsse. Die Aussenreserven (grössere unbebaute Flächen ausserhalb des weitgehend überbauten Gebiets) würden aber bloss 6,4 ha betragen, weshalb die Gemeinde Z.___ nicht bloss sämtliche unbebauten Grundstücke bzw. Grundstücksteile, die an das Nichtbaugebiet angrenzten, auszonen müsse, sondern auch Teile der Innenreserven.