Der Bundesrat genehmigte diese Änderung am 1. November 2017. Das Amt für Raumentwicklung und Geoinformation (AREG) legte der geforderten Verkleinerung der Bauzonen der Gemeinde Z.___ das Gemeindeportrait vom 1. September 2016 zugrunde, wonach diese das Siedlungsgebiet um 9,3 ha zu verkleinern habe. Alsdann trat am 1. Oktober 2017 das PBG in Kraft, das eine Anpassung der Zonenpläne und Baureglemente der politischen Gemeinden an das neue Recht innert zehn Jahren verlangt (Art. 175 Abs. 1 PBG).