Entscheid des Baudepartementes SG (Nr. 72/2019), Seite 2/14 PBG). Die Regierung beschloss am 17. Januar 2017 eine Richtplanänderung. Im entsprechendem Koordinationsblatt S12 Bauzonendimensionierung (Stichtag 1. Mai 2017; www.sg.ch/bauen_raum_umwelt/raumentwicklung/richtplanung/siedlung) wird festgehalten, dass die Politische Gemeinde Z.___ eine überdimensionierte Bauzone aufweise, weshalb sie wie die anderen Auszonungsgemeinden umgehend den Auszonungsprozess starten müsse. Der Bundesrat genehmigte diese Änderung am 1. November 2017.