B. a) Die Politische Gemeinde Z.___ ist am 1. Januar 2009 durch die Fusion von drei Gemeinden entstanden. Dadurch haben sich die rechtlichen und raumplanerischen Rahmenbedingungen verändert, weshalb die Gemeinde Z.___ nach der Fusion eine Revision der Richtund Nutzungsplanung in Angriff nahm. Die Auflage des neuen Zonenplans erfolgte vom 31. Mai bis 30. Juni 2016. Dabei hat die Gemeinde aufgezeigt, dass sie ihre unbestrittenermassen zu grosse Bauzone voraussichtlich um 14,8 ha reduzieren kann. Für die WG3-Zone am westlichen Dorfrand von Z.__ sah die Revision keine Um- oder Auszonung vor. Im Gegenteil war vorgesehen, den Rest von Grundstück-Nr. 005 ebenfalls einzuzonen.