1. a) Der Rekurs von A.___ wird im Sinn der Erwägungen teilweise gutgeheissen und die Angelegenheit wegen mangelhafter Sachverhaltsabklärung an die Vorinstanz zurückgewiesen. b) Der Beschluss des Gemeinderates Z.___ vom 25. Februar 2019 und die raumplanungsrechtliche Teilverfügung vom 16. Januar 2019 werden aufgehoben. 2. a) A.___ bezahlt eine Entscheidgebühr von Fr. 1'800.–. b) Der am 28. März 2019 von B.___ und E.___ geleistete Kostenvorschuss von Fr. 1'800.– wird verrechnet. c) Auf die Erhebung der amtlichen Kosten in der Höhe von Fr. 1'800.– bei der Politischen Gemeinde Z.___ wird verzichtet.