Zahlenangaben zur Ertragssituation und zur Rentabilität der neuen Scheune in Kombination mit dem geplanten Betriebsleiterwohnhaus auf Grundstück Nr. 001 sind darin jedoch nicht enthalten. Ob und inwieweit der in der Vergangenheit erwirtschaftete Betriebserfolg auch noch für das heute umstrittene Vorhaben mit einem Investitionsvolumen von rund Fr. 1'520'000.– relevant ist, ergibt sich aus den Akten indessen nicht. Weder in den Vorakten noch in der raumplanungsrechtlichen Teilverfügung finden sich Anhaltspunkte, dass die Wirtschaftlichkeit vom AREG im Detail untersucht worden wäre.