Mithin gilt es in Bezug auf B.___ als künftigem Nutzer des Betriebsleiterwohnhauses zu beurteilen, ob er mit seiner künftigen landwirtschaftlichen Tätigkeit über ein existenzsicherndes Einkommen verfügen wird, um die Investitionen in die bereits errichtete Scheune auf Grundstück Nr. 001 und das geplante Betriebsleiterwohnhaus aus dem landwirtschaftlichen Einkommen tilgen zu können. Nach Angaben des Rekurrenten vom 12. Oktober 2016 sollen die Gesamtanlagekosten von ca. Fr. 1'520'000.– mit Baulandverkauf (Fr. 500'000.–), einem