Entscheid des Baudepartementes SG (Nr. 65/2020), Seite 11/15 selbst auf, dass die Bewirtschaftung vom 1,1 km entfernten Betriebszentrum zumindest vorläufig zumutbar sei. Im Betriebskonzept wurde nämlich ebenfalls dargelegt, nur durch die Mithilfe des Rekurrenten nach Erreichung des AHV-Alters sei es möglich, nach der Erstellung der Scheune das für das neue Betriebsleiterwohnhaus notwendige Eigenkapital zu erwirtschaften. Eine Anerkennung der Zumutbarkeit einer langfristigen Bewirtschaftung der neuen Scheune vom heutigen Betriebszentrum an der K.___gasse aus kann dem Rekurrenten unter diesen Umständen nicht entgegengehalten werden.