Selbst im Winter kann der bewilligte Stall im Y.___ innert weniger Minuten erreicht werden, weil die Schneeräumung der L.___- und der M.___strasse sichergestellt ist. 3.4 Zusammenfassend ist somit festzustellen, dass mit der Bewirtschaftung der Scheune und der damit verbundenen Milchviehhaltung auf Grundstück Nr. 001 eine Strecke von 1,1 km verbunden wäre, wenn diese weiterhin vom heutigen Betriebszentrum an der K.___gasse erfolgen würde. 4. Im Rekursverfahren ist umstritten, ob das geplante Betriebsleiterwohnhaus aus betrieblichen Gründen zwingend notwendig und damit an seinem vorgesehenen Standort in der Landwirtschaftszone zonenkonform ist.