Entscheid des Baudepartementes SG (Nr. 65/2020), Seite 8/15 erfolgte am 10. Oktober 2019 mit einer Einsprachefrist bis 25. Oktober 2019 (https://publikationen.sg.ch/amtliche-publikationen). Der vormalige Vertreter des Rekurrenten wurde nach dem Augenschein zusätzlich mit E-Mail vom 6. November 2019 über diese Publikation informiert. Gegen die Verkehrsanordnungen gingen auf dem Gemeindegebiet von Z.___ keine Einsprachen ein.