Bei der Lohnbrennerei handle es sich um einen nichtlandwirtschaftlichen Nebenerwerb innerhalb des bestehenden Wohnhauses. Sie sei weder Bestandteil des bereits bewilligten Stalls noch des geplanten Betriebsleiterwohnhauses. Sie könne mit der heutigen Ablufttechnik weiterhin von der Bauzone aus erfolgen. Mit der Baulandreserve bestehe ausserdem die Möglichkeit der örtlichen Neuausrichtung der Lohnbrennerei.