Entscheid des Baudepartementes SG (Nr. 65/2020), Seite 5/15 Regel unproblematischer winterlicher Verhältnisse innerhalb von 5 Minuten zurückgelegt werden. Bereits der heutige Stall mit dem Jungvieh auf Grundstück Nr. 007 liege nicht im unmittelbaren Hofbereich. Der Rekurrent sei sich auch in Anbetracht der zerstückelten Pachtgrundstücke gewohnt, für deren Bewirtschaftung zahlreiche Distanzen zurück zu legen. Gemäss Betriebskonzept werde zuerst der Stall für die Milchviehhaltung gebaut und später das Betriebsleiterwohnhaus.