Ein ständiges Hin- und Herfahren sei nicht zumutbar. Zudem betrage die tatsächliche Distanz 1,7 km, weil die direkte Verbindung mit einem Fahrverbot belegt sei. Nach der Betriebsübergabe müsste sein Sohn nach der Gründung einer Familie die Strecke mehrmals täglich zurücklegen, was insbesondere für die Kinder viel zu gefährlich sei. Auch die vom Rekurrenten bereits in der dritten Generation geführte Lohnbrennerei mit einem zusätzlichen jährlichen Einkommen von rund Fr. 5'000.– bis Fr. 6'000.– erfordere eine ständige Überwachung während des Brennvorgangs. Hinzu komme, dass die Brennerei Geruchsimmissionen in der näheren Umgebung verursache.