_ sei ausgebildeter Metzger und Landwirt und werde den Betrieb zu gegebener Zeit übernehmen. Es bestehe die Möglichkeit, mit dem Abtausch diverser Grundstücke die landwirtschaftlichen Nutzflächen konzentriert um den neuen Standort des bewilligten neuen Stalls auf Liegenschaft Nr. 001 zu legen. Weiter sei durch die Milchwirtschaft die Anwesenheit des Rekurrenten und – nach der Betriebsübergabe – diejenige seines Sohns erforderlich. Die Überwachung vom heutigen Betriebsleiterwohnhaus könne nicht hinreichend gewährleistet werden. Ein ständiges Hin- und Herfahren sei nicht zumutbar.