Gleichzeitig wurde ihm Gelegenheit für eine Stellungnahme innert 14 Tagen eingeräumt. Von dieser Gelegenheit wurde in der Folge kein Gebrauch gemacht. Auszug aus dem Zonenplan g) Mit Beschluss vom 25. Februar 2019 verweigerte der Gemeinderat Z.___ daraufhin die Baubewilligung für das Betriebsleiterwohnhaus. Die raumplanungsrechtliche Teilverfügung vom 16. Januar 2019 wurde zum integrierenden Bestandteil des abschlägigen Beschlusses erklärt.