011 und 007 zwei weitere Wohnhäuser vorhanden. Bei einer Kostenschätzung von Fr. 1'520'000.– für das neue Betriebsleiterwohnhaus und den Stall sei das Betriebsleiterwohnhaus aus rein landwirtschaftlicher Sicht kaum tragbar, weil dies nur mit einem Erlös von Fr. 600'000.– aus einem Baulandverkauf und einer Hypothekenerhöhung der Wohnbauten in der Bauzone um Fr. 450'000.– finanziert werden könne. Die raumplanungsrechtliche Teilverfügung vom 16. Januar 2019 wurde von der Baubewilligungskommission Z.___ dem damaligen Vertreter des Rekurrenten zum rechtlichen Gehör zugestellt. Gleichzeitig wurde ihm Gelegenheit für eine Stellungnahme innert 14 Tagen eingeräumt.