vorgängig keine Redimensionierung veranlasst hatte und somit weiterhin die mit Baugesuch vom 24. Mai 2016 eingereichten Pläne der Zustimmung zugrunde lagen. Zur Tragbarkeit wurde unter Hinweis auf das durchschnittliche landwirtschaftliche Einkommen in den Jahren 2014 bis 2016 von Fr. 76'000.–, den Revisionsbericht der X.___ vom 2. August 2017 und den Betriebsvorschlag 2018 mit einem landwirtschaftlichen Einkommen von Fr. 37'400.– nun festgehalten, dass – soweit ersichtlich – die Scheune aus der betriebswirtschaftlichen Sicht angemessen sei und der Zukunft des landwirtschaftlichen Gewerbes diene.