d) Mit raumplanungsrechtlicher Teilverfügung vom 6. Februar 2019 wurde die Zustimmung für den Stall alsdann doch erteilt, obwohl A.___ vorgängig keine Redimensionierung veranlasst hatte und somit weiterhin die mit Baugesuch vom 24. Mai 2016 eingereichten Pläne der Zustimmung zugrunde lagen.