Entscheid des Baudepartementes SG (Nr. 65/2020), Seite 2/15 B. a) Mit Baugesuch vom 24. Mai 2016 beantragte A.___ beim Gemeinderat Z.___ dennoch die Baubewilligung für die Erstellung eines Betriebsleiterwohnhauses und eines Stalls auf Grundstück Nr. 001. Nach den Angaben im Baugesuch soll der Weidstall abgebrochen werden. b) Innert der Auflagefrist vom 23. August bis 5. September 2016 gingen keine Einsprachen gegen das Bauvorhaben ein.