Der nicht überbaute Bereich von Grundstück Nr. 003 befindet sich in der östlich angrenzenden Landwirtschaftszone. Der Weidstall in der Y.___ war vom heutigen Betriebszentrum über die L.___strasse und die M.___strasse (beides Gemeindestrassen 3. Klasse) erreichbar. c) Am 26. August 2015 stellte A.___ ein Bauermittlungsgesuch für den Neubau eines Betriebsleiterwohnhauses auf Grundstück Nr. 001. Mit Schreiben vom 26. Januar 2016 teilte der Gemeinderat Z.___ A.___ mit, das Amt für Raumentwicklung und Geoinformation (AREG) habe mit Mail vom 5. November 2015 festgestellt, es könne hierfür keine Zustimmung in Aussicht gestellt werden. Auszug aus dem Zonenplan