Heute gilt B.___ als Bewirtschafter. Beim Betriebszentrum an der K.___gasse stehen die Wohnhäuser von A.___ und B.___ auf den Grundstücken Nrn. 004 und 003. Dort befindet sich der Hauptstall (Vers.-Nr. 005) für die Milchviehhaltung. Für das Jungvieh dient ein alter Stall (Vers.-Nr. 006) auf Grundstück Nr. 007. Neben der Viehhaltung wird ausserdem Obst gepresst und eine kleine Schnapsbrennerei geführt. Alle Betriebseinrichtungen an der K.___gasse befinden sich in der Wohnzone (W2). Der nicht überbaute Bereich von Grundstück Nr. 003 befindet sich in der östlich angrenzenden Landwirtschaftszone.