b) A.___ (Jahrgang 1953) führte mit seinem Sohn B.___ (Jahrgang 1987) einen Landwirtschaftsbetrieb mit einem Tierbestand von 22,8 Grossvieheinheiten (GVE) und einer landwirtschaftlichen Nutzfläche von rund 15,9 ha (Quelle: Landwirtschaftliche Datenbank 2018). Hiervon stehen 2,5 ha im Eigentum von A.___, wobei der Hauptanteil der eigenen landwirtschaftlichen Nutzfläche auf das Grundstück Nr. 003 beim heutigen Betriebszentrum an der K.___gasse in Z.___ entfällt. Nach der Erreichung des AHV-Alters wurde die Ehefrau von A.___ dem Landwirtschaftsamt des Kantons St.Gallen zunächst als Bewirtschafterin gemeldet. Heute gilt B.___ als Bewirtschafter.