Das QS-System soll durch eine unabhängige Stelle periodisch überprüft und beglaubigt werden. Das BAFU führt in seinem Rundschreiben (im Folgenden: Rundschreiben BAFU; einsehbar unter: "www.bafu.ch") aus, gemäss Bundesgericht könne die Einhaltung der bewilligten äquivalenten Strahlungsleistung (ERP) und der bewilligten Senderichtung entweder durch bauliche Begrenzungen oder durch eine verlässliche Kontrolle