7. Die Rekurrenten monieren, dass in der ländlichen Umgebung mit der geplanten Sendeleistung kein vernünftiges Mobilfunknetz betrieben werden könne. Es sei daher davon auszugehen, dass die Sendeleistung später verdeckt, ferngesteuert hochgefahren werde. Das Qualitätssicherungssystem der Rekursgegnerin genüge sodann nicht den Anforderungen an eine wirksame Überwachung der Sendeleistung.