6.4 Gemäss dem Standortdatenblatt beträgt beim OMEN Nr. 4 die berechnete elektrische Feldstärke 4,94 V/m. Damit ist der Anlagegrenzwert von 5,0 V/m eingehalten. Es ist unbestritten, dass sich der OMEN Nr. 4 im 2. OG befindet. Gemäss dem Standortdatenblatt wird der OMEN Nr. 4 aber als "Hauptstrasse Nr.__, 1. OG" bezeichnet. Dabei handelt es sich – wie das AFU richtig festgestellt hat – offensichtlich um einen Schreibfehler. So zeigt sich im Aufnahmedossier, dass bei der Detailprojektaufnahme vor der Erstellung des Standortdatenblatts richtigerweise das 2. OG angekreuzt worden ist.