6.1 Mit Amtsbericht vom 18. April 2019 führt das AFU aus, dass sich der OMEN Nr. 4 im 2. OG befinde. Bei der Erstellung des Standortdatenblatts sei jedoch ein Schreibfehler unterlaufen, so dass irrtümlicherweise das 1. OG vermerkt worden sei. Die Berechnungen seien jedoch von einer Höhe von 5,9 m ausgegangen. Dies entspreche der normalen Höhe eines 2. OG. Der Anlagegrenzwert könne somit auch beim OMEN Nr. 4 rechnerisch eingehalten werden.