Entscheid des Baudepartementes SG (Nr. 12/2020), Seite 10/15 Ortsbild prägt. In dem der bestehende Antennenmast abgebrochen und durch eine etwas höhere Mobilfunkantenne ersetzt wird, ist die Stärke des Gegensatzes zwischen dem zu beurteilenden Objekt und der bestehenden Umgebung klein. Der Einwand der Rekurrenten, wonach die geplante Mobilfunkanlage das Ortsbild erheblich beeinträchtige, ist somit unbegründet.